Karrierewege

Wenn Sie auf der Suche nach einem abwechslungsreichen Beruf sind, in dem es zahlreiche Möglichkeiten der Entfaltung und der beruflichen Weiterentwicklung gibt, könnte eine Karriere als Lehrkraft genau richtig sein. Innerhalb des Berufsfelds ist das Anforderungsprofil bereits ausgesprochen breit, so dass sich Lehrkräfte innerhalb ihrer Tätigkeit ständig weiterentwickeln können.

Denn für eine Lehrkraft gibt es vielfältige Wege, sich beruflich weiterzuentwickeln und eine Karriere nach individuellen Interessen und Stärken zu gestalten. Das Bildungssystem bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich im eigenen System (bei gleicher Bezahlung) und außerhalb des Systems Schule durch Veränderung des Tätigkeitsfeldes (bei angepasster Bezahlung bzw. Beförderung) weiterzuentwickeln.

Einstieg in die Lehramtskarriere

Nachdem eine Lehrkraft den Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert und damit das 2. Staatsexamen erworben hat, wird es in der Regel dazu kommen, dass sie sich in einem nächsten Schritt um eine unbefristete Stelle an einer Schule bewirbt. Je nach Bundesland unterscheiden sich dabei die Bewerbungsprozesse geringfügig voneinander. Damit interessierte Lehrkräfte erfolgreich an einer Schule ihren Dienst antreten können, ist es daher wichtig, sich am besten vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes bei den jeweiligen Kultusministerien über das Bewerbungsverfahren zu informieren.

Verbeamtung

Bis auf wenige Ausnahmen werden Lehrkräfte, die in den Schuldienst einsteigen, verbeamtet. Bundesländer, die Lehrkräfte nicht verbeamten, bezahlen ihre Lehrkräfte nach einem Tarif, der der Besoldung von Beamtinnen und Beamten angeglichen ist. Da mit dem Beamtenstatus neben vielen Verpflichtungen auch einige Privilegien einhergehen, müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt werden. Folgende Aspekte spielen in der Regel eine Rolle bei der Frage, ob es zu einer Verbeamtung kommt:

  • Gesundheitliche Eignung
  • Altersgrenze
  • Staatsbürgerschaft
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Die detaillierten Voraussetzungen wie z.B. ab welcher Altersgrenze eine Verbeamtung nicht mehr möglich ist, sind im Landesbeamtengesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt (für Hamburg: hier).

Bevor es zu einer Verbeamtung auf Lebenszeit kommt, sind zwei weitere Stufen zu durchlaufen:

  1. Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf
    Dieser Status ist Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, die sich im Vorbereitungsdienst befinden, vorbehalten und somit zeitlich begrenzt. In dieser Zeit erhalten diese die sogenannten Anwärterbezüge.
  2. Verbeamtung auf Probe
    Diese Stufe wird durchlaufen, wenn die erste Festanstellung als Lehrkraft ansteht. Im Anschluss an eine zwei- bis dreijährige „Probephase“, in der die Eignung für die Verbeamtung auf Lebenszeit durch die Tätigkeit als aktive Lehrkraft unter Beweis gestellt werden muss, folgt die Verbeamtung auf Lebenszeit.
  3. Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit
    Zum Abschluss der Bewährungszeit als Beamtin bzw. Beamter auf Probe wird eine dienstliche Beurteilung erstellt, anhand derer die Eignung für eine Verbeamtung auf Lebenszeit abgeleitet wird. Abschließend wird eine Ernennungsurkunde ausgestellt, durch die die Verbeamtung bestätigt wird.
Besoldung und Gehalt

Unabhängig davon, ob eine Lehrkraft verbeamtet ist und eine Besoldung bezieht oder in einem unbefristeten Tarifverhältnis steht und ein Gehalt erhält, können sich die Verdienstmöglichkeiten aufgrund weiterer Faktoren unterscheiden. Einfluss auf die Höhe der Besoldung bzw. des Gehaltes haben folgende Aspekte:

  • Bundesland
  • Schulform
  • Berufserfahrung
  • Berufliche Stellung im System (z.B. Lehrkraft oder Schulleitung)

Die Höhe der Besoldung und die spezifischen Bedingungen, wie zum Beispiel das Aufsteigen in eine neue Erfahrungsstufe, sind im Besoldungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes näher geregelt (für Hamburg: hier). Um einen schnellen, unverbindlichen, aber realistischen Überblick über den möglichen Verdienst zu bekommen, eignet sich die Informationsplattform Öffentlicher-Dienst.info.

Aufgabe: Recherchieren Sie, welche Regelungen für eine Verbeamtung in Ihrem Bundesland gelten und welche finanziellen Unterschiede zwischen einer Anstellung im Tarifverhältnis und als Beamtin bzw. Beamter existieren?

  • Welche Verpflichtungen gehen mit der Annahme eines Beamtenstatus einher?
  • Wie verorten Sie sich selbst in der Bewertung von Flexibilität und Sicherheit in Bezug auf Ihre Arbeit?
  • Wie gehen Sie mir der Vorstellung um, dass alle Lehrkräfte die gleiche Bezahlung erhalten, egal welche Qualität die Arbeit hat?

Karriere innerhalb des Schulsystems

Nun hat eine Lehrkraft in ihren ersten Jahren als Berufsanfängerin bzw. Berufsanfänger Sicherheit im Arbeitsalltag erworben und weiß für sich, worauf es als Fach- und Klassenlehrkraft ankommt. Für viele Lehrkräfte ist dies der Zeitpunkt, um über eine berufliche Weiterentwicklung nachzudenken. Wie bereits erwähnt, gibt es dafür eine Vielzahl an Möglichkeiten. In den folgenden Abschnitten stellen wir diese in vertiefender Weise vor.

Die Erfahrungen zeigen, dass ein Durchlaufen der einzelnen Karriereetappen „der Reihe nach“ durchaus hilfreich sein kann. Das ist jedoch kein Muss und einzelne Beispiele zeigen, dass es durchaus möglich ist, einzelne Zwischenschritte erfolgreich zu überspringen.

Übernahme erster eigener Arbeitsbereiche in der Schul- und Unterrichtsentwicklung als Lehrkraft
Wenn eine Lehrkraft zu Beginn ihres Arbeitslebens in Fachkonferenzen und in Schulentwicklungsgruppen mitarbeitet oder sich in speziellen Arbeitsgruppen (z.B. der Steuergruppe) engagiert, kommt es nach den ersten Jahren unter Umständen dazu, dass irgendwann eine erste kleinere Arbeitsgruppe geleitet werden soll oder die Lehrkraft die Verantwortung für einen eigenen Arbeitsbereich übertragen bekommt. Im Zuge dieser Arbeit kann sie erste Erfahrungen in Bereichen sammeln, die neben den Kompetenzen für die Lehrtätigkeit ebenfalls wichtig sind (Soft Skills) und auf weiterführende Aufgaben vorbereiten. Konkret könnte eine solche Aufgabe sein, dass einer Lehrkraft die Verantwortung für die Entwicklung eine Unterrichtsreihe für den gesamten Jahrgang, die Erstellung des monatlichen Schulnewsletters oder die Organisation des Sommerfestes übertragen wird.
Funktionsstellen

Hat eine Lehrkraft über mehrere Jahre hinweg die Arbeit im Zuge einer Beförderungsstelle oder im Zuge eines eigenen Arbeitsbereiches sowie als Lehrkraft kontinuierlich auf hohem Niveau fortgeführt und sich darüber hinaus in Fort- und Weiterbildung weiterqualifiziert, so ist es gut möglich, dass der Wunsch entsteht, mehr Verantwortung im Schulsystem zu übernehmen und einen weiteren Karriereschritt umzusetzen. Eine solche Möglichkeit liegt in der Übernahme einer Funktionsstelle, die in einigen Bundesländern zum erweiterten Kreis der Schulleitung gehört und neben einer erhöhten Verantwortung im Bereich der Schulentwicklung ebenso ein erhöhtes Maß an Personalverantwortung mit sich bringt. In Hamburg nennt man diese Funktionsstellen auch Abteilungsleitungen.

Unabhängig davon, ob man Abteilungsleiterin bzw. Abteilungsleiter der Mittelstufe an einer Stadtteilschule, Oberstufenkoordinatorin bzw. Oberstufenkoordinator an einem Gymnasium oder Fachbereichsleitung für alle gesellschaftswissenschaftlichen Fächer in einem anderen Bundesland ist, bei jeder dieser Aufgaben wird eine mehrjährige und umfangreiche Erfahrung als Lehrkraft, ein umfassendes schulrechtliches Wissen und die selbstständige Organisation aller anfallenden Aufgaben im Arbeitsbereich erwartet. Was konkret in dem einzelnen Bundesland in der jeweiligen Funktionsstelle erwartet wird, regeln regionale Dienstanweisungen und die einzelne Stellenausschreibung. Neben den umfassenden unterrichtlichen Erfahrungen und gründlichen fachlichen Kenntnissen, die durch eine dienstliche Beurteilung im überdurchschnittlichen Bereich dokumentiert sein müssen, sind folgende Fähigkeiten bei der Besetzung von Funktionsstellen von Bedeutung:

  • kommunikative und soziale Kompetenz
  • Fähigkeit, gegensätzliche Anforderungen auszuhalten, zwischen unterschiedlichen Positionen zu vermitteln, Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen
  • Fähigkeit, mit Konflikten produktiv umzugehen
  • Fähigkeit und Interesse, im Team zu arbeiten und Aufgaben zu delegieren
  • Innovationsbereitschaft
  • Organisationsgeschick
  • Fähigkeit und Bereitschaft, bildungspolitische und gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge wahrzunehmen
  • Fähigkeit, mit außerschulischen Stellen zusammenzuarbeiten
  • Bereitschaft zur Weiterbildung in den oben genannten Aufgabenfeldern

Um die bestgeeignete Person für eine solche Stelle zu finden, werden umfangreiche Besetzungsverfahren − vergleichbar mit einem Assessment Center in anderen Berufen − durchgeführt, in der sich die Bewerberinnen und Bewerber in unterschiedlichen Verfahrensteilen präsentieren müssen. Auch hierbei gibt es unterschiedliche Vorgehen von Bundesland zu Bundesland, so dass es wichtig ist, sich bei Interesse im Vorfeld mit der in der Ausschreibung genannten verantwortlichen Person über das Verfahren auszutauschen, um über die geltenden Verfahrensvorschriften informiert zu sein. Hat man sich im Prozess durchgesetzt, erfolgt die Besoldung beziehungsweise Bezahlung nach erhöhten Bezügen nach einer sogenannten Bewährungszeit. Informationen zur Besoldung und Zeitdauer der Bewährung sind im jeweiligen Schulgesetz des Bundeslandes geregelt.

(stellvertretende) Schulleitung

Vermutlich können Sie sich an die Schulleitung der eigenen Schule erinnern und wissen, dass die Schulleitung Vorgesetzte bzw. Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen war. Die Schulleitung steuert in enger Kooperation mit der stellvertretenden Schulleitung und den Funktionsstelleninhaberinnen und Funktionsstelleninhabern die Schul- und Unterrichtsentwicklung immer unter Berücksichtigung der schulischen Gremien. Im Schulgesetz ist die Rolle der Schulleitung explizit beschrieben (in Hamburg: hier – § 89). Als Schulleitung trägt man für alle schulrelevanten Entscheidungen die Verantwortung. Daher muss sie sich hervorragend in den schulrechtlichen Feldern auskennen und in der Regel über mehrere Jahrzehnte an unterrichtlicher Erfahrung verfügen, um in allen Situation und unter immensem Zeitdruck souverän und zügig die anfallenden Konflikte lösen können. Die Schulleitung ist Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Behörde und alle externen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner und muss die Belange aller Personen des Schullebens im Auge haben. Im Prinzip ist die Schulleitung Managerin bzw. Manager eines mittelständischen Unternehmens.

Ihnen ist die Komplexität der Aufgabe sicherlich bewusst geworden und Sie stellen sich vermutlich zurecht die Frage, wie man all das beherrschen soll, obwohl man ursprünglich mal z.B. Deutsch und Religion auf Lehramt studiert hat. Aus diesem Grund ist es mittlerweile in den meisten Bundesländern Grundvoraussetzung schulleitungsspezifische Kenntnisse durch ein zusätzliches Studium oder eine umfängliche Qualifikationsreihe nachzuweisen, bevor man sich auf eine Schulleitungsstelle bewerben kann.

Darüber hinaus sind, ähnlich wie für Funktionsstellen, folgende Fähigkeiten für die Stelle in der Schulleitung wichtig:

  • kommunikative und soziale Kompetenz
  • Fähigkeit, gegensätzliche Anforderungen auszuhalten, zwischen unterschiedlichen Positionen zu vermitteln, Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen
  • Fähigkeit, mit Konflikten produktiv umzugehen
  • Fähigkeit und Interesse, im Team zu arbeiten und Aufgaben zu delegieren
  • Innovationsbereitschaft
  • Organisationsgeschick
  • Fähigkeit und Bereitschaft, bildungspolitische und gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge wahrzunehmen
  • Fähigkeit, mit außerschulischen Stellen zusammenzuarbeiten
  • Bereitschaft zur Weiterbildung in den oben genannten Aufgabenfeldern

Aufgabe: Sie haben sich im Bereich „Berufsfeld“ im Kapitel „Kompetenzen“ bereits mit den Kompetenzen einer Lehrkraft auseinandergesetzt. Lesen Sie sich die folgenden Kompetenzen in Ruhe durch und treffen Sie eine Entscheidung hinsichtlich dessen, ob eine Kompetenz Ihrer Meinung nach in erster Linie für die Arbeit als Lehrkraft, Schulleitung oder für beide Stellen besonders wichtig sind.

Auflösung

Karriere innerhalb des Landesinstitutes (Ausbildung, Fortbildung und Beratung)

Neben der Möglichkeit sich individuell und unmittelbar im Schulsystem beruflich weiterzuentwickeln, besteht die Chance, sich für Aufgaben in Aus-, Fortbildung und Beratung in Schule und von Schulen zu qualifizieren und entsprechende Aufgaben zu übernehmen. Dies kann mit einem Teil des eigenen Stellenanteils passieren (die Lehrkräfte arbeiten dann sowohl an der Schule als auch am LandesinstitutDie Landesinstitute verantworten die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und Schulleitungen. Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben der Landesinstitute: Die Beratung und Unterstützung der Schulen bei Modell- und Reformprojekten, die Qualitätsentwicklung und Standardsicherung, präventive Projekte sowie Interventionsangebote im Zusammenhang mit Suchtrisiken an Schulen und der Verleih von Schulmedien.) oder mit dem gesamten Stellenanteil. Die Aufteilung der Arbeitsanteile ist abhängig von der konkreten Stelle und wird in der Stellenausschreibung deutlich gemacht.

Meist handelt es sich bei Stellen aus diesen Bereichen um Tätigkeiten, die bei den Landesinstituten für Lehrerfortbildung und Schulentwicklung der jeweiligen Bundesländer angesiedelt sind.

Alle Stellen der Aus-, Fortbildung und Beratung setzen ein zweites Staatsexamen und eine mehrjährige Erfahrung im Schuldienst voraus. Dem liegt das Verständnis zu Grunde, dass nur Personen, die bereits über umfängliche Erfahrungen im Berufsfeld verfügen, ihr Wissen an andere im Zuge von Aus- und Fortbildung weitergeben oder andere im schulischen System beraten können. Außerschulische Erfahrungen und Qualifikationen können ergänzend oder alternativ für Bewerbungen an dieser Stelle hilfreich sein.

Ausbildung

Lehrkräfte, die im Bereich der Ausbildung tätig sind, sind verantwortlich für die Durchführung des Vorbereitungsdienstes und die abschließende Staatsprüfung. Sie unterstützen die Schulleitungen und die Lehrkräfte, die für die Ausbildung vor Ort an der Schule verantwortlich sind, und arbeiten kontinuierlich an der konzeptionellen Weiterentwicklung der Lehramtsausbildung. Dabei kooperieren sie eng mit Akteurinnen und Akteuren der universitären Ausbildung und aus dem Bereich der Fortbildung.

Fachseminarleitung

Fachseminarleitungen sind Lehrkräfte, die in der Regel mit einem Stellenanteil an einer Schule unterrichten und ihr besonderes fachdidaktisches Können in einem ihrer studierten Fächer, einer Gruppe von Referendarinnen und Referendaren vermitteln. Die Fachseminarleitung muss daher über mehrjährige und umfassende unterrichtliche Erfahrung und gründliche fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse verfügen. Idealerweise haben Lehrkräfte, die sich für eine Stelle als Fachseminarleitung interessieren, in ihrer Arbeit in der Schule bereits umfangreiche Erfahrungen in der Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten und Referendarinnen und Referendaren sammeln können und sich in diesem Bereich speziell fortgebildet. Abschließend müssen potenzielle Fachseminarleitungen mit den aktuellen pädagogischen und didaktischen Konzepten in ihrem Fach vollends vertraut sein, sowie die Rahmenlehrpläne und rechtlichen Grundlagen für ihr Fach beherrschen.

All dies ist die Grundlage um die Referendarinnen und Referendare mit Hilfe von Seminareinheiten, Hospitationen, exemplarischem eigenen Unterricht und Beratung im Zuge von Unterrichtsreflexionsgesprächen auszubilden. Eine besondere Anforderung für die Fachseminarleitungen ist dabei das Anwenden erwachsenengerechter und wertschätzender Kommunikation.

Hauptseminarleitung

Hauptseminarleitungen sind sowohl für den individuellen Entwicklungsprozess der Referendarinnen und Referendare verantwortlich, wie für den Ausbildungsprozess insgesamt. Anders als in Fachseminaren (s.o.) stehen im Hauptseminar fachungebundene und allgemeinpädagogische Fragestellungen im Zentrum der Ausbildung.

Die Hauptseminarleitungen tragen dafür Sorge, die grundlegenden pädagogisch-diagnostischen Fähigkeiten sowie fachungebundene didaktische und methodische Fähigkeiten des Unterrichtens und Erziehens zu vermitteln. Ihre Aufgabe ist es, die angehenden Lehrkräfte in Fragen zu einer professionellen Haltung, Rollenklarheit und zu rechtlichen Bestimmungen zu unterstützen und auszubilden.

Hauptseminarleitungen sollten im Vorfeld einer Bewerbung zum einen umfangreiche Erfahrungen in der Ausbildung von Referendarinnen und Referendare gesammelt haben (idealerweise mehrjährige Tätigkeit als Fachseminarleitung) oder alternativ im erweiterten Kreis der Schulleitung tätig gewesen sein und in diesem Zusammenhang umfassende schulrechtliche Kompetenzen entwickelt und Verantwortung bei der schulinternen Personalentwicklung erworben haben.

Fortbildung und Beratung

Lehrkräfte, die im Bereich der Fortbildung und Beratung tätig sind, sind verantwortlich für die Ausarbeitung und Durchführung der Angebote für Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Schulleitungen aller Schulstufen und Schularten. Die Bandbreite dieser Angebote reicht von kleinen Einzelseminaren bis hin zu mehrjährigen berufsbegleitenden Qualifikationsprogrammen und ist inhaltlich sehr unterschiedlich. Übergeordnetes Ziel ist es, den lebenslangen Lernprozess der Personen zu unterstützen, die in Schule tätig sind, um den modernen Entwicklungen im Bildungsbereich gerecht zu werden. Daher sollten Lehrkräfte, die sich eine Tätigkeit im Bereich der Fortbildung und Beratung vorstellen können, hoch qualifizierte Expertinnen und Experten in einem ausgewiesenen Bereich sein und ihr Expertinnen- bzw. Expertenwissen bereits erfolgreich erprobt haben.

Wie in der Schule selbst gibt es natürlich auch im Landesinstitut mehrere Möglichkeiten sich weiterzuentwickeln. Exemplarisch finden Sie hier eine Übersicht über die Bereiche der Aus-, Fort- und Weiterbildung des Landesinstitutes Hamburg.

Karriere innerhalb der Bildungsbehörde

Neben einer Karriere in den Landesinstituten besteht die Möglichkeit, sich im Anschluss an das Staatsexamen und mehrjährige Berufserfahrung im Schuldienst auf Stellen in der Bildungsbehörde zu bewerben. Dabei sollte den Lehrkräften bewusst sein, dass die Aufgaben in den Bildungsbehörden wenig mit dem Tagesgeschäft einer Lehrkraft zu tun haben. Kontakte zu Eltern- sowie Schülerinnen und Schülern treten in den Hintergrund und die konzeptionelle Arbeit bestimmt deutlich stärker die Arbeitspraxis. Sie verbringen viel Zeit am Schreibtisch und in Sitzungen und verfassen viele Texte, wofür sehr ausgereifte Deutschkenntnisse und ein hervorragender Sprachgebrauch unabdingbar sind. Aufgrund dieses Arbeitsschwerpunkts sollten Interessentinnen und Interessenten für Stellen in der Behörde in der Lage sein, solche Texte zügig erarbeiten zu können. Für die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung von Sitzungen sind besondere Moderationsfähigkeiten notwendig.

Mit ihrer Arbeit in der Behörde sorgen die dort arbeitenden Personen dafür, dass die Rahmenbedingungen, in denen Schule organisiert wird, verlässlich und stabil sind.

Karriere im Auslandsschulwesen

Neben der Vielzahl an Möglichkeiten, die mit einem Lehramtsabschluss in Deutschland existieren, gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, unterschiedlichste Erfahrungen an deutschen Schulen im Ausland zu erwerben. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen bietet unterschiedliche Angebote an, für die sich Lehrkräfte mit verschiedensten Voraussetzungen bewerben können.

Weitführende Informationen über die vielfältigen Möglichkeiten Erfahrung im Auslandsschulwesen zu erwerben, sowie detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren und den finanziellen Rahmenbedingungen finden Sie hier.